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Produkte (Abo vs. Shop)

Das tebio Business-Portal unterstützt unterschiedliche Produkt- und Abrechnungsmodelle. Dadurch können sowohl wiederkehrende Subscriptions als auch einmalige Verkäufe abgebildet werden. Das System unterscheidet dafür strikt zwischen zwei Kern-Produktkategorien: Subscriptions (wiederkehrend) und Goods (einmalig).

Dieses Modell eignet sich für alle Dienstleistungen, die über einen Zeitraum hinweg bezogen und abgerechnet werden (“wiederkehrende Umsätze”).

  • Charakteristik: Ein Abo-Produkt hat eine feste oder flexible Laufzeit und einen wiederkehrenden Abrechnungsrhythmus (z. B. monatlich oder jährlich).
  • Lifecycle: Subscriptions können pausiert, gekündigt oder durch Produktwechsel angepasst werden.
  • Beispiele: SaaS-Lizenzen, Wartungsverträge, regelmäßige Cloud-Speicher-Tarife.

Neben Subscriptions unterstützt tebio auch Einmalverkäufe und physische Waren.

  • Charakteristik: Eine klassische, einmalige Transaktion (einmalige Gebühr). Es gibt keine Vertragsbindung und keine automatische Verlängerung.
  • Lifecycle: Der Artikel wird bestellt, einmalig bezahlt und wird nicht automatisch in künftigen Abrechnungsperioden erneut berechnet.
  • Beispiele: Physische Hardware (z. B. ein Router, ein Kassensystem oder Zubehör).

3. Einmalgebühren innerhalb einer Subscription abbilden

Abschnitt betitelt „3. Einmalgebühren innerhalb einer Subscription abbilden“

Häufig möchten Unternehmen einem Kunden, der eine Subscription abschließt, zusätzlich eine Einmalgebühr in Rechnung stellen (z. B. eine einmalige Setup-Gebühr oder eine Hardware-Pauschale), ohne dass dafür (siehe Hinweis oben) eine separate Shop-Rechnung generiert wird.

Dafür kann ein Ansatz auf Basis von Subscription-Optionen verwendet werden: Sie können der Subscription eine zusätzliche “Subscription-Option” hinzufügen. Wenn Sie dieser Option eine sehr kurze feste Laufzeit (z. B. 1 Sekunde) und einen einmaligen Einrichtungspreis zuweisen, wird dieser Betrag nur auf der allerersten Rechnung fällig.

Das Ergebnis: Hardware oder Setup-Gebühren werden auf derselben Rechnung wie die erste monatliche Rate abgerechnet, werden in der nächsten Abrechnungsperiode nicht erneut berechnet, da ihre “1-Sekunden-Laufzeit” längst abgelaufen ist.